Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Oostwoud International B.V.
1 – Allgemeine Geschäftsbedingungen und Anwendbarkeit
1.1 – Diese allgemeinen Bedingungen (im Folgenden als „Bedingungen“ bezeichnet) gelten für alle
Vereinbarungen und alle anderen Handlungen und Rechtsakte von Oostwoud
International B.V. (im Folgenden „Oostwoud“) mit seiner/ihren Gegenpartei(en) (im Folgenden „Kunde“), auch wenn diese (Rechts-)Handlungen nicht zu einem Vertrag führen sollten oder nicht mit diesem in Zusammenhang stehen.
1.2 – Diese Bedingungen sind ein Auszug aus den umfassenderen Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Oostwoud, die hiermit ausdrücklich in diese integriert werden.
für anwendbar erklärt werden. Dazu gehören zum Beispiel (zusätzliche) Bestimmungen über
alle Agentur- und Vertriebsbeziehungen, Zahlungen, Entschädigungen für fehlerhafte MwSt.-Angaben, probeweise zur Verfügung gestellte Artikel, Reparaturen, detaillierte Vereinbarungen über Eigentumsvorbehalte, Vertragsabschlüsse usw.
1.3 – Wenn Oostwoud nicht als Verkäufer oder Auftragnehmer handelt, sondern als Käufer oder
Kunden gelten die Allgemeinen Einkaufs-, Auftrags- und Beschaffungsbedingungen von Oostwoud gemäß Absatz 1.
1.4 – Alle allgemeinen Geschäftsbedingungen von Oostwoud sind bei der Handelskammer in Leeuwarden unter der Nummer 2749 hinterlegt und können auch in Oostwoud eingesehen werden. Auf Anfrage sendet Ihnen Oostwoud kostenlos Kopien zu.
2 – Angebote, Vertragsabschlüsse und Erklärungen sowie Angaben zu den von Oostwoud gelieferten oder zu liefernden Waren (im Folgenden: „Produkte“) und/oder ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten (im Folgenden: „Dienstleistungen“)
2.1 – Ein Angebot oder eine (Preisangabe) von Oostwoud ist nicht bindend und gilt nur als
Eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden.
2.2 – Eine Vereinbarung, einschließlich aller (Rechts-)Handlungen zur
Vorbereitung und Ausführung des Vertrags („Vertrag“), wird nur abgeschlossen
wenn und soweit Oostwoud einen Auftrag des Kunden schriftlich annimmt oder Oostwoud einen Auftrag ausführt, es sei denn, der Kunde hat etwas anderem zugestimmt
beweist, dass Oostwoud den Auftrag des Kunden vollständig und bedingungslos erfüllt hat.
angenommen hat.
2.3 – Alle Angaben von Oostwoud zu Zahlen, Größen, Gewichten und/oder anderen Angaben zu den Produkten und/oder Dienstleistungen wurden mit Sorgfalt gemacht, aber Oostwoud kann nicht garantieren, dass es diesbezüglich keine Abweichungen gibt. Gezeigte oder bereitgestellte Muster, Zeichnungen
oder Modelle sind nur Hinweise auf die entsprechenden Produkte und/oder Dienstleistungen. Wenn der Kunde nachweist, dass die gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen in einem solchen Ausmaß von
die Spezifikationen von Oostwoud oder die Muster, Zeichnungen oder Modelle nicht mehr zumutbar sind, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen, jedoch nur in dem Umfang, in dem eine solche Kündigung vernünftigerweise erforderlich ist.
3 – Preise
3.1 – Alle Preise von Oostwoud beziehen sich auf die Lieferung ab Lager, sind in Euro ausgedrückt und
verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und Sonderverpackungen, es sei denn, Oostwoud gibt ausdrücklich etwas anderes an.
3.2 – Oostwoud kann jede Änderung der in Absatz 1 genannten preisbeeinflussenden Faktoren und zusätzlichen Kosten von Oostwoud weitergeben. Nur wenn innerhalb von drei
Monate nach Annahme der Bestellung durch Oostwoud und unter der Voraussetzung, dass die
Der Kunde ist berechtigt, die in Artikel 6:235 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Annullierungsrunden in Anspruch zu nehmen. 10.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
4 – Bezahlung
4.1 – Im Falle der Lieferung von Produkten zahlt der Kunde den ihm in Rechnung gestellten Betrag.
Beträge in der auf der Rechnung angegebenen Währung, die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Fertigstellung der Produkte an Oostwoud zu zahlen sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Im Falle der Erbringung von Dienstleistungen zahlt der Kunde die
Die Beträge in der auf der Rechnung angegebenen Währung sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum an Oostwoud zu zahlen.
4.2 – Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertragspreis im Falle von Auftragsarbeiten wie folgt in Rechnung gestellt:
– 30% bei Abschluss der Vereinbarung;
– 50% bei Beginn der Vertragsarbeiten;
– 20% bei der (ersten) Lieferung des Ergebnisses der Vertragsarbeiten oder bei deren früherer Inbetriebnahme.
4.3 – Etwaige Einwände gegen Rechnungen, Spezifikationen, Beschreibungen und Preise müssen Oostwoud innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Wenn dies nicht möglich ist auf
aufgrund einer nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Ursache, ist der Auftragnehmer
Einwände in jedem Fall so schnell wie möglich schriftlich an Oostwoud 11.3.
4.4 – Alle Beträge, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden, müssen ohne jeglichen Rabatt, Abzug oder Aufrechnung gezahlt werden, es sei denn, dies ist aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Entscheidung zulässig.
4.5 – Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, es sei denn, der Kunde legt den Streitfall innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der betreffenden Verpflichtungen dem gemäß Artikel 14.1 zuständigen Gericht vor.
4.6 – Der Kunde haftet ohne weitere Inverzugsetzung für alle Beträge, die nicht bis spätestens zum
letzten Tag des Zahlungszeitraums gezahlt wurden, Zinsen in Höhe von
dem Diskontsatz der niederländischen Zentralbank für Schuldscheine plus 3% (berechnet am
Jahresbasis). Jedes Mal nach Ablauf eines Monats wird der Betrag, auf den die Zinsen
zuzüglich der für diesen Monat fälligen Zinsen berechnet.
4.7 – Wenn der Kunde den fälligen Betrag und die Zinsen auch nach Ablauf einer per Einschreiben gesetzten weiteren Zahlungsfrist nicht bezahlt hat, ist der Kunde verpflichtet, Oostwoud alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, einschließlich angemessener Kosten, zu zahlen
für gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbeistand.
4.8 – Wenn dem Kunden von Oostwoud aus Gründen der Kulanz oder aus anderen Gründen eine Verlängerung gewährt wird
für die Erbringung einer Leistung, so ist die neue Frist immer von fataler Natur.
5 – Begriffe
5.1 – Die von Oostwoud angegebene Lieferfrist für Produkte und/oder die Frist für die
die Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage der für Oostwoud zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Umstände und, soweit von der Leistung Dritter abhängig, auf der Grundlage der Oostwoud von diesen Dritten erteilten Informationen. Die Liefer- und/oder Ausführungsfrist wird von Oostwoud so weit wie möglich eingehalten.
5.2 – Bei Überschreitung einer Frist hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz
auf den Punkt gebracht. Der Kunde ist in diesem Fall auch nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen, es sei denn, die Überschreitung der Frist ist derart, dass es dem Kunden nicht zugemutet werden kann, den Vertrag (bzw. den betreffenden Teil davon) zu erfüllen.
Das Abkommen ist in Kraft. Der Kunde ist dann berechtigt, nach Inverzugsetzung
mit einer angemessenen weiteren Frist für die Erfüllung, ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen durch
den Vertrag per Einschreiben aufzulösen oder zu kündigen, jedoch nur in dem Umfang, der in der Vereinbarung vorgesehen ist
unter den gegebenen Umständen unbedingt erforderlich ist.
5.3 – Oostwoud hat jederzeit das Recht, die Produkte in Teilen zu liefern.
6 – Lieferung und Risiko
6.1 – Die Lieferung der Produkte, einschließlich der Kosten für die Lieferung und den Gefahrenübergang, erfolgt, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben, zu den handelsüblichen Bedingungen, wie z.B. frachtfrei, f.o.b., c.i.f. und c.f., wobei in allen diesen Fällen die jeweils geltenden Incoterms der Internationalen Handelskammer in Paris gelten.
6.2 – Wenn die im vorstehenden Absatz genannten Bedingungen nicht vereinbart wurden, erfolgen die Lieferung und der Gefahrenübergang der Produkte und ihrer Verpackung stets an dem Ort und zu dem Zeitpunkt, an dem die Produkte für den Versand an den Kunden bereitstehen.
Oostwoud wird den Kunden so schnell wie möglich über den oben genannten Zeitpunkt und Ort informieren, und der Kunde wird die Produkte so schnell wie möglich abnehmen, spätestens jedoch 30 Tage nach der Benachrichtigung.
6.3 – Der Kunde sorgt dafür, dass seinerseits nichts der Einhaltung bestimmter vereinbarter Fristen, einschließlich der Liefer-, Kauf- und Installationstermine, im Wege steht.
6.4 – Nimmt der Kunde die Produkte aus einem ungültigen Grund oder nicht rechtzeitig ab, gerät er ohne Inverzugsetzung in Verzug.
7 – Höhere Gewalt
7.1 – Unter einem nicht zurechenbaren Versäumnis („höhere Gewalt“) von Oostwoud ist jeder vom Willen von Oostwoud unabhängige Umstand zu verstehen, durch den die Erfüllung (des betreffenden Teils) ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden verhindert, verzögert oder unwirtschaftlich gemacht wird oder durch den die Erfüllung dieser Verpflichtungen (anderweitig) von Oostwoud vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
8 – Eigentumsvorbehalt
8.1 – Ungeachtet der tatsächlichen Lieferung geht das Eigentum an den Produkten erst dann auf den Kunden über, wenn dieser alles, was er Oostwoud in Bezug auf die im Rahmen des Vertrags gelieferten oder zu liefernden Produkte schuldet oder schulden wird, vollständig bezahlt hat, einschließlich des Kaufpreises, etwaiger Zuschläge, Zinsen, Steuern und Kosten, die aufgrund dieser Bedingungen oder des Vertrags geschuldet werden, sowie aller aufgrund des Vertrags ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten.
8.2 – Bevor das Eigentum an den Produkten auf den Kunden übergeht, ist der Kunde nicht berechtigt, die Produkte an Dritte zu vermieten oder zu überlassen, sie an Dritte zu verpfänden oder sie anderweitig zugunsten Dritter zu belasten. Der Kunde ist nur berechtigt, die Produkte, deren Eigentümer Oostwoud ist, an Dritte zu verkaufen und zu liefern, soweit dies im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Kunden erforderlich ist.
9 – Geistiges Eigentum
9. 1 – Wenn Oostwoud Produkte auf der Grundlage eines Entwurfs, der nicht von Oostwoud stammt, herstellt oder auf ausdrückliche Anweisung des Kunden herstellen lässt, hält der Kunde Oostwoud in Bezug auf alle Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten Dritter im Zusammenhang mit (der Herstellung und Verwendung) der Produkte schadlos.
10 – Inspektion und Werbung
10.1 – Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte sofort nach Ankunft am Bestimmungsort oder, falls früher, nach Erhalt durch ihn selbst oder durch einen in seinem Auftrag handelnden Dritten sorgfältig zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Beanstandungen von Mängeln an den Produkten aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern sowie Abweichungen in Menge, Gewicht, Zusammensetzung oder Qualität zwischen den gelieferten Produkten und der Beschreibung auf der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung müssen Oostwoud spätestens 10 Tage nach Ankunft der Produkte schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die nach vernünftigem Ermessen nicht innerhalb der oben genannten Frist hätten entdeckt werden können, müssen Oostwoud unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Ankunft der Produkte, schriftlich mitgeteilt werden.
Wenn der Kunde eine rechtzeitige, korrekte und begründete Reklamation in Bezug auf Mängel eines Produkts einreicht, beschränkt sich die sich daraus ergebende Haftung von Oostwoud auf die in Artikel 11 beschriebenen Verpflichtungen, je nach Art der Reklamation und unter Berücksichtigung der anderen Bestimmungen in Artikel 11.
11 – Garantie
11.1 – Wenn eine Reklamation rechtzeitig, korrekt und gemäß den Bestimmungen von Artikel 10 eingereicht wurde und wenn nach Oostwouds angemessener Meinung hinreichend nachgewiesen wurde, dass die Produkte nicht ordnungsgemäß funktionieren, hat Oostwoud die Möglichkeit, entweder kostenlos neue Produkte gegen Rückgabe der Produkte, die sich als untauglich erwiesen haben, zu liefern oder die betreffenden Produkte ordnungsgemäß zu reparieren oder dem Kunden einen Rabatt auf den Kaufpreis zu gewähren, der in gegenseitiger Absprache festgelegt wird. Durch die Erfüllung einer der vorgenannten Leistungen ist Oostwoud vollständig von seinen Garantieverpflichtungen entbunden und ist Oostwoud nicht zu weiterem (Schadens-)Ersatz verpflichtet.
11.2 – Wenn Oostwoud dem Kunden Produkte liefert, die Oostwoud von seinen Lieferanten bezogen hat, übernimmt Oostwoud gegenüber dem Kunden niemals eine weitergehende Garantie oder Haftung als die, die Oostwoud gegenüber seinem Lieferanten zusteht.
11.3 – Oostwoud garantiert ausdrücklich keine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Installation oder Verwendung der Produkte.
12 – Haftung und Entschädigung
12.1 – Oostwoud haftet niemals für indirekte Schäden des Kunden oder Dritter, einschließlich Folgeschäden, immaterielle Schäden, Geschäfts- oder Umweltschäden.
12.2 – Die Haftung von Oostwoud gegenüber dem Kunden, aus welchem Grund auch immer, ist pro Ereignis (wobei eine zusammenhängende Reihe von Ereignissen als ein Ereignis gilt) auf die jeweilige Vertragssumme (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt. Wenn keine Vertragssumme angegeben werden kann, ist die Haftung von Oostwoud auf einen Betrag von € 22.689 begrenzt, es sei denn, dies wäre nach den Maßstäben von Angemessenheit und Billigkeit offensichtlich unangemessen; in diesem Fall ist die Haftung von Oostwoud in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den sie von ihrem Berufshaftpflichtversicherer erhält, wobei letzterer dafür sorgt, dass Oostwoud in dieser Hinsicht normal versichert ist und bleibt.
12.3 – Die Haftungsbeschränkungen in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht, soweit der betreffende Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Oostwoud oder seiner leitenden Angestellten verursacht wurde oder soweit sich die Haftung von Oostwoud aus dem zwingend anwendbaren Produkthaftungsrecht ergibt.
12.4 – Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens von Oostwoud oder seiner Geschäftsleitung schützt der Kunde Oostwoud vor allen Ansprüchen Dritter, aus welchem Grund auch immer, auf Ersatz von Schäden, Kosten oder Zinsen, die mit den Produkten zusammenhängen oder sich aus der Nutzung der Produkte ergeben, es sei denn, der Kunde kann vernünftigerweise nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden.
13 – Auflösung
13.1 – Im Falle eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, des Konkurses, der Einstellung oder der Liquidation des Unternehmens des Kunden oder wenn der Kunde eine Verpflichtung, die sich für ihn aus einem Vertrag ergibt, nicht ordnungsgemäß, nicht innerhalb einer bestimmten Frist oder anderweitig nicht rechtzeitig erfüllt, ist der Kunde in Verzug und ist Oostwoud berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu handeln, es sei denn, dies wäre offensichtlich unangemessen:
- die Verträge mit dem Kunden aufzulösen;
- die Erfüllung der Vereinbarung(en) auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist; und/oder
- alle seine möglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden auszusetzen; dies alles unbeschadet der sonstigen Rechte von Oostwoud und ohne dass Oostwoud zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist.
14 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
14.1 – Diese Bedingungen sowie alle Rechtsbeziehungen von Oostwoud unterliegen dem niederländischen Recht. Soweit nationale oder internationale Rechtsvorschriften nicht zwingend etwas anderes vorschreiben, werden alle Streitigkeiten zwischen den Parteien nach Wahl der klagenden oder ersuchenden Partei dem zuständigen Gericht in Leeuwarden oder dem sonst nach nationalen oder internationalen Rechtsvorschriften zuständigen Gericht vorgelegt.